Geschäftsbedingungen

Lieferpflicht

Die Lieferungen und Leistungen der Thuro GmbH erfolgen ausschließlich nach diesen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle weiteren Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart wurden.

Diese Geschäftsbedingungen widersprechen hiermit ausdrücklich jeglichen Einkaufsbedingungen seitens des Bestellers. Andere Abmachungen bedürfen der Schriftform.


Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Dritte.


Preise

Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung.
Bei Kostenänderungen innerhalb des Lieferzeitraumes behalten wir uns eine Preisangleichung vor.


Lieferfristen

Unser Lieferzeitangaben sind prinzipiell, wenn nicht anderst vereinbart, unverbindlich. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn die Ware unser Werk bis zu seinem Ablauf verlässt.

Teillieferungen sind zulässig und werden in Höhe der Lieferung zur Zahlung fällig.


Haftung

Eine Haftung wird nur für den Umfang der gelieferten Ware übernommen.

Mängel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Versand angezeigt werden.

Der Besteller ist verpflichtet, der Thuro GmbH die Gelegenheit zur Anerkennung der Mängel zu geben, andernfalls entfällt die Haftung.


Gerichtsstand

Alleiniger Gerichtsstand bei allen Vertragsstreitigkeiten ist das Amtsgericht Mannheim.

Im übrigen gelten die Bedingungen der "Allgemeinen Deutschen Elektroindustrie" sowie die Bestimmungen des HGB und BGB.